Ökodesign-Richtlinie

Nach der EU-Verordnung (EU) 2024/1103 zur Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG müssen alle Infrarot-, Elektroheizungen und -strahler, die innerhalb einer Gebäudehülle betrieben werden, festgelegte Kriterien erfüllen.

Diese neue Verordnung gilt ab dem 1. Juli 2025 und ersetzt die bisherige EU-Verordnung 2015/1188.

Um die Ökodesign-Richtlinie erfüllen zu können, müssen Heizgeräte einen bestimmten Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (Effizienzgrad) erreichen und mit einer geeigneten Steuerung oder Regelung – z. B. einem Raumthermostat oder einer Zeitschaltung – betrieben werden.

Zu Gebäudehüllen zählen z. B. Garagen, Spitzböden, Kellerräume, Wintergärten, Kaltwintergärten oder abgeschlossene Anbauten.

Heizgeräte, die ausschließlich für die Nutzung im Freien oder im „überdachten Außenbereich“ bestimmt sind, unterliegen ausdrücklich nicht der EU-Verordnung (EU) 2024/1103.

Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG bildet den europäischen Rechtsrahmen für die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Sie legt fest, dass Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen durch einzelne EU-Verordnungen definiert werden können.

Ziel dieser Regelungen ist es, besonders ineffiziente Geräte schrittweise vom EU-Binnenmarkt auszuschließen und dadurch zur Erreichung der europäischen Klimaziele beizutragen.

Die Anforderungen der neuen Verordnung umfassen neben der Energieeffizienz auch Vorgaben zu:

Steuer- und Regelungssystemen, dem Energieverbrauch im Standby- und Aus-Zustand, sowie Aspekten der Reparierbarkeit und Informationspflichten.

Für die Einhaltung der EU-Verordnung (EU) 2024/1103 sind also geeignete Raumthermostate oder Steuerungen erforderlich, die einen effizienten Betrieb der Heizgeräte sicherstellen